Berufsbild

Der in der Rubrik „Ausbildung“ Punkt 3 erwähnte CAS Kurs führte dazu, dass wir mit unserer Arbeit im Kanton St. Gallen zwei verschiedene Förderbereiche abdecken können. Ein Teil unserer Mitglieder arbeitet wie bisher als „klassische“ Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapeutin, andere wiederum sind als Förderlehrpersonen in multiprofessionellen Förderteams tätig.

Angebot

Wir fördern und unterstützen Kinder, die an einer diagnostizierten Störung im Erlernen der Schriftsprache, des Lesens (LRS) oder der Grundlagen der Mathematik (Dyskalkulie) leiden. 
Nebst der Arbeit an grundlegenden Fähigkeiten zur Verbesserung der Sprach- und Mathekompetenz wollen wir die Kinder in erster Linie auf emotionaler Ebene unterstützen und in ihrem Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl stärken. Unsere Arbeit baut auf den persönlichen Ressourcen und Stärken jedes Einzelnen auf. Dabei arbeiten wir gezielt in folgenden Bereichen:

  • Förderung und Training basaler Wahrnehmungsfunktionen
  • Vermittlung von Lernstrategien und Arbeitstechniken
  • Aufarbeitung und Vertiefung von Grundlagenkenntnissen im sprachlichen oder mathematischen Bereich
  • Aufarbeitung, Vertiefung und Training der Lesefertigkeit 
  • Training und Förderung der Konzentrationsfähigkeit
  • Training von Ausdauer und Arbeitstempo
  • Begleitung und Unterstützung im aktuellen Schulstoff
  • Beratung von Erziehungs- und Lehrpersonen => Abgabe von Infoflyer
  • Erarbeiten von Grundlagen und von Möglichkeiten für schulische Erfolgserlebnisse 

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an Kinder der Primar- und Oberstufe, die grosse Probleme (Rückstand auf die Klassennorm ca. 1 Jahr) in folgenden Bereichen haben können:

  • Defizite in der Wahrnehmungsverarbeitung
  • Ungenügende Kenntnisse und Fertigkeiten im schriftsprachlichen Bereich: Lesen, Rechtschreiben, Wort- und Satzstrukturen
  • Ungenügende Kenntnisse und Fertigkeiten im mathematischen Bereich
  • Ausserordentlich grosse Schwierigkeiten beim Erlernen einer Fremdsprache
  • Mangelnde Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit
  • Ausserordentlich langsames Arbeitstempo

Arbeitsweise

Wir arbeiten nach einem individuellen Förderplan, der dem einzelnen Kind angepasst und mit der Lehrperson und den Eltern abgesprochen ist. Wir beraten die Eltern und erwarten, dass auch sie das Kind im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten unterstützen.

Bei individuellen Lernzielen wird den Eltern eine Lernzielvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. 

Stoffplan

Der Stoffplan richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder.
Je nach Alter und Stufe wird an basalen Wahrnehmungsschwierigkeiten, an einem Training bestimmter Fertigkeiten, an den Lese-, Sprach- und Schreibkompetenzen, an mathematischen Grundlagen oder teilweise auch am aktuellen Schulstoff gearbeitet.

Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien

Wir wählen geeignete, auf das Können und die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Lehr- und Unterrichtsmaterialien aus.

Intensität

  • Einzelförderung während mindestens einem halben Jahr
  • wöchentlich 1 bis 2 Lektionen
  • Förderung in Kleingruppe frühestens nach einem halben Jahr Einzelunterricht
  • Therapiedauer ca. 2 Jahre
  • Neubeurteilung nach ca. 2 Jahren (je nach Abbau des Störungsbildes) durch den schulpsychologischen Dienst.

Beurteilung/Zeugnis

  • Benotung regulär auf Klassenniveau
  • Notenbefreiung im Einverständnis der Eltern mit Zeugniseintrag: Legasthenie- oder Dyskalkulie-Therapie
  • Bei Notenbefreiung Lernbericht mit individuellen Lernzielen 
  • Festlegung der Förderziele im Gespräch mit allen Beteiligten

Rahmenbedingungen

In der Regel arbeiten wir in einem eigenen Raum im Schulhaus und gehören zum Schulhausteam.

Bei Bedarf können wir in Absprache mit der Klassenlehrperson und dem Schulleiter auch im Unterricht eingesetzt werden.

Zuweisung und Controlling

  • Abklärung und Diagnostik durch den schulpsychologischen Dienst der betreffenden Gemeinde.
  • Untersuchungsbericht mit dem Antrag (erstellt von der Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen) geht an Schulrat oder Schulleitung.
  • Massnahme wird durch Schulrat oder die Schulleitung bewilligt und das Kind der Therapeutin zugewiesen.
  • Informationsaustausch über Therapieverlauf mit dem schulpsychologischen Dienst jährlich in einem schriftlichen Bericht oder in einem umfassenden Gespräch.
  • Je nach Förderkonzept Sonderpädagogik der jeweiligen Gemeinde kann auch eine niederschwellige Unterstützung (max. 40 Lektionen) ohne SPD-Abklärung durch den Schulrat genehmigt werden.